REACH - die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Allgemein

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Es handelt sich um eine EU-Verordnung, die den Import, die Herstellung und Verwendung von Stoffen regelt.

In dieser REACH-Verordnung gibt es ein Zulassungsverfahren für den Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen „Substances of Very High Concern“ (SVHC).

Diese Stoffe können in den Anhang XIV oder in Anhang XVII aufgenommen werden.

Wenn ein Stoff in den Anhang XIV aufgenommen wurde, darf er ab dem „Sunset Date“ nur noch mit Zulassung/Authorisierung verwendet werden. Damit soll erreicht werden, dass die Risiken ausreichend beherrscht werden und die Stoffe durch geeignete Alternativen ersetzt werden. Eine Zulassung ist zeitlich begrenzt und muss danach neu beantragt werden.

Bei den Stoffen, die in Anhang XVII gelistet sind, müssen Beschränkungen bei der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse beachtet werden.

 

Welche Oberflächen sind REACH-konform?

Ein Bauteil ist REACH konform, wenn das Erzeugnis weniger als 0,1 Gew.% eines SVHC-Stoffes enthält.

Derzeit sind diese Stoffe jedoch in den von uns angebotenen Oberflächen nicht oder nur in sehr geringem Umfang enthalten und müssen nicht berücksichtigt werden.

 

Gibt es bestimmte Oberflächen dann in Zukunft gar nicht mehr?

Wir sind aktuell betroffen von der Aufnahme von Chromsäure, Dichromsäure, Chromdioxid und Natriumchromat in den Anhang XIV. Das Sunset Date war der 21.09.2017.

Diese Stoffe sind in den Elektrolyten für Gelb-, Schwarz- und Olivchromatierung enthalten.

Unsere Lieferanten haben für die Chromatierungen eine Authorisierung beantragt, welche befristet bis 21.09.2024 bewilligt wurde.  Am 20.04.2023 hat das EuGH die bisherigen Zulassungen als nichtig erklärt und die EU Kommission hat nun ein Jahr Zeit das Ganze nochmals zu bewerten. Bis zu diesem Zeitpunkt können wir die Gelbchromatierung weiterhin anbieten.

Wir empfehlen jedoch auf die Chrom-VI-freien Alternativen insbesondere bei Neuteilen umzustellen, da der Fortbestand nicht gesichert ist.  

 

 

 

Stand 29.01.2024